FAQ für Unternehmen
Bei der Vermittlung suchen wir für Sie passendes Personal und übernehmen den Rekrutierungsprozess gesamt oder teilweise. Haben wir für Sie den passenden Kandidaten gefunden, schließen Sie mit dem Bewerber einen Dienstvertrag ab.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Personalbereitstellung) stellen wir Ihnen passendes Personal zur Verfügung, das durch uns als Personaldienstleister angestellt ist, bei Ihnen jedoch eingesetzt wird.
Höchstüberlassungsdauer ist im AÜG geregelt. Es bedeutet, dass Sie ein Zeitarbeitnehmer*in spätestens nach 18 Monaten ununterbrochener Arbeitszeit bei demselben Unternehmen das Kundenunternehmen wechseln muss. Der Entleiherbegriff ist rechtsträgerbezogen zu verstehen. Tätigkeits- oder Arbeitsplatzwechsel im Kundenunternehmen führen nicht zu einer Neuberechnung der 18 Monate. Diese Höchstüberlassungsdauer kann nur durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge des Kunden verlängert werden.
Equal Pay ist im AÜG festgehalten und besagt, dass Zeitarbeiter*innen nach spätestens 9 Monaten ununterbrochener Arbeitszeit bei einem Kunden dasselbe Gehalt wie die Festangestellten des Kunden erhalten müssen. Ausgenommen sind Kunden die einem Branchenzuschlagstarifgebiet unterliegen. Unsere Mitarbeiter:innen sind Experten und stehen Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.
Egal, ob Sie Facharbeiter, Buchhalter oder Techniker suchen: Wir haben die passenden Mitarbeiter für alle Branchen und Tätigkeiten. Die Ausbildung und Qualifikation richtet sich ganz nach Ihren Anforderungen.
Praxis Personal ist in der Lage, rasch auf Ihre Wünsche zu reagieren. Abhängig von gewünschter Qualifikation und Position können wir offene Stellen innerhalb von einigen Stunden bis einigen Tagen besetzen.
Das Wesen der Zeitarbeit wird durch ein „Dreiecksverhältnis“ bestimmt. Wir, als Zeitarbeitsunternehmen, stehen in einem Vertragsverhältnis mit Ihnen als Kundenunternehmen und in einem Dienstverhältnis mit dem Zeitarbeitnehmer. Dieser steht wiederum in einem Beschäftigungsverhältnis mit Ihrem Unternehmen, bei dem er seine Tätigkeiten ausübt. Im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag sind alle Details zur „Überlassung“ des Zeitarbeitnehmers geregelt. Hierbei richten wir uns konsequent nach der jeweils gültigen Fassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
Praxis Personal stellt Ihnen Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung von einem Tag bis zu mehreren Monaten oder Jahren zur Verfügung.
Selbstverständlich können Sie unsere Zeitarbeitnehmer nach einem Zeitraum von 6 Monaten fix in Ihren Mitarbeiterstamm übernehmen.
Fällt ein von uns überlassener Mitarbeiter einmal aus, können wir jederzeit kurzfristig Ersatz bieten. Der Zugriff auf unsere Bewerberdatenbank ermöglicht es uns, rasch und professionell auf solch eine Situation zu reagieren.
In Ihrem Unternehmen ist der zuständige Verantwortliche Ihres Unternehmens weisungsbefugt – wie bei Ihren Beschäftigten.
Allgemeine Unterweisungen werden durch Praxis Personal durchgeführt. Die arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Unterweisungen führen Sie in Ihrem Unternehmen vor Beginn der Tätigkeiten durch.
Die Zeitarbeitnehmer:innen sind weiterhin bei Ihrer Krankenkasse versichert. Ausserdem sind die Leiharbeitnehmer:innen bei der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft gegen Unfälle versichert.
Hinsichtlich der Haftung gibt es keinen Unterschied zwischen Zeitarbeitnehmern und ihren eigenen Mitarbeitern.
Unfälle von Zeitarbeitnehmern in Ihrem Unternehmen sind dem Zeitarbeitsunternehmen zu melden. Das Zeitarbeitsunternehmen erstattet dann die erforderlichen Unfallanzeigen bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Unabhängig davon haben auch Sie Unfälle von Zeitarbeitnehmern in Ihrem Unternehmen zu erfassen und zu dokumentieren.